Wie diesem Beitrag unter Aktuelles zu entnehmen war, sollte im Bereich der Kaiserswerther Straße ein Regenrückhaltebecken erstellt werden.
Dem Bürgerverein Gellep-Stratum liegt seit heute ein Schreiben vor, in dem auf die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Niederschlagswasser verzichtet wird.
Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke werden somit nicht verpflichtet, die bebauten und befestigten Flächen von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird, an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.
Diese Aussage gilt für den Fall, dass seitens des Fachbereich Umwelt (untere Wasserbehörde) aus rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die vorhandenen Versickerungsanlagen bestehen.
Sofern Grundstückseigentümer einen Anschluss der vorhandenen Flächen an die öffentliche Abwasseranlage vornehmen wollen, ist dieses grundsätzlich möglich. Für die Einteilung wären dann laufende Abwassergebühren nach der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung zu zahlen. Diese betragen beispielhaft für das Jahr 2007 0,88 EUR / m2 / Jahr.
Hinsichtlich der Kanalanschlussbeiträge erhalten Sie nach Rücksprache mit der Stadt Krefeld (Fachbereich Tiefbau) eine separate Stellungnahme.
Für Rückfragen steht die SWK bereit.